rmodal.js

Klass Wagen | Allgemeine Bedingungen für die Autovermietung in Rumänien

1. ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN:

1.1 Um ein Auto zu mieten, muss der KUNDE im Besitz eines nationalen oder internationalen Führerscheins sein, der noch mindestens 1 Jahr gültig ist, und einen Personalausweis und eine gültige, auf seinen Namen ausgestellte Phisical-Bankkreditkarte vorlegen (mit einer Mindestgültigkeit von neunzig Tagen).

1.2 Der KUNDE ist direkt verantwortlich für die Beschaffung und den Besitz aller notwendigen Dokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Führerschein, die das Recht zum Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen sowohl in Rumänien als auch in den Ländern, die er mit dem gemieteten Fahrzeug besuchen/ bereisen wird, belegen, wobei Klass Wagen SRL (der VERMIETER) in dieser Hinsicht von jeglicher Haftung befreit ist.

Der KUNDE übernimmt ausdrücklich die volle Verantwortung für die Anmietung eines Fahrzeugs und das Führen desselben auf rumänischem Gebiet, indem er ausdrücklich erklärt, dass er im Besitz aller erforderlichen Dokumente ist, einschließlich eines internationalen Führerscheins, sofern der Besitz eines solchen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Fälle, in denen das Gesetz die Verpflichtung zum Besitz eines internationalen Führerscheins für das Führen eines Kraftfahrzeugs auf rumänischem Staatsgebiet vorsieht (gemäß Artikel 83 Absatz 2 GEO 195/2002), sind: (i) wenn der Antragsteller Inhaber eines nationalen Führerscheins ist, der von einem Nicht-EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde; (ii) wenn der Antragsteller Inhaber eines nationalen Führerscheins ist, der von einem Staat ausgestellt wurde, der nicht Mitglied des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr ist; oder (iii) wenn der Antragsteller Inhaber eines nationalen Führerscheins ist, der von einem Staat ausgestellt wurde, mit dem Rumänien keinen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen geschlossen hat.

Der KUNDE erhält die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs auf der Grundlage des nationalen Führerscheins, auf dem das Datum der Erlangung der Fahrberechtigung vermerkt ist.

1.3 Das Mindestalter für die Vermietung und das Fahren eines Fahrzeugs zu den Standardbedingungen beträgt 23 Jahre. Außerdem müssen sowohl der Hauptfahrer als auch die Zusatzfahrer unabhängig von der Dauer der Anmietung seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Der VERMIETER bietet die Möglichkeit, ein Auto an Personen unter 23 Jahren (mindestens 18 Jahre) unter den folgenden Bedingungen zu vermieten:

- Wenn der KUNDE und/oder zusätzliche Fahrer unter 20 Jahre alt sind (mindestens 18 Jahre alt) und/oder einen gültigen Führerschein besitzen, der weniger als 12 Monate alt ist, können sie ein Auto mieten und fahren, indem sie eine zusätzliche Gebühr „Unerfahrener Fahrer“ von 1000 Euro unabhängig von der Dauer des Mietvertrags zahlen.

- Die KUNDEN und Zusatzfahrer, unter 23 Jahren (mindestens 20 Jahre), zahlen eine „Jungfahrer“-Gebühr von 4 Euro/Miettag. KUNDEN, die über 23 Jahre alt sind, zahlen diese Gebühr nicht.

- Wenn der Hauptfahrer oder zusätzliche Fahrer 70 Jahre oder älter sind und seit mehr als 12 Monaten einen Führerschein haben, können sie ein Auto mieten, wenn sie die "Seniorfahrer"-Gebühr von 4 Euro pro Miettag zahlen.

2. FAHRZEUGZAHLUNG/RESERVIERUNG

2.1 Die Tarife sind fix und in Euro/Tag ausgedrückt und beinhalten: Mehrwertsteuer, RCA (Haftpflichtversicherung), Rovinette, Öl und Wartung des Fahrzeugs, geeignete Reifen, je nach Jahreszeit (geeignete Reifen für die Wintersaison vom 01. November bis 31. März und geeignete Reifen für die Sommersaison vom 01. April bis 31. Oktober), 24h/24h technische Unterstützung.

2.2 Im Mietpreis nicht enthalten sind: Kraftstoffkosten, Straßenbenutzungsgebühren, eventuelle Geldstrafen für Verstöße gegen die Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen und die geltenden nationalen Rechtsvorschriften, Gebühren für die Überquerung von Brücken, Gebühren für das Parken auf Flughäfen usw. Für die Zahlung dieser Beträge ist allein der KUNDE verantwortlich.

2.3 Die vollständige Zahlung kann im Voraus mit einer Bankkarte auf der Website www.klasswagen.com oder zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags mit einer Kreditkarte (VISA, MASTERCARD) in RON erfolgen, berechnet zum Wechselkurs der Unicredit Bank + 2% am Tag der Zahlung.

* Der Kunde wird verpflichtet sein, sicherzustellen bevor die Zahlung, dass die zur Rechnungsstellung bereitgestellten Daten korrekt sind. Änderungen oder Modifikationen an der Rechnung sind nach der Ausstellung nicht möglich.

2.4 Der VERMIETER bietet dem Kunden die folgenden zusätzlichen Dienstleistungen an:

- Zusatzfahrer: 5  Euro/ Miettag inkl. MwSt., maximal 50 Euro/Auto/Monat).

- „Neuwagen“-Dienst für 2,95 Euro/Tag zur Garantie eines Automodells mit Baujahr 2022-2023.

- GPS: 5 Euro/Tag.

- Kindersitz 4 Euro/Tag.

- Parkservice für 30 Euro/Tag für Situationen, in denen der KUNDE sein persönliches oder gemietetes Auto während des Vertrages auf dem Parkplatz des VERMIETERS abstellen möchte. Der VERMIETER ist nicht für das Auto des KUNDEN verantwortlich.

Annullierungsbedingungen für eine bestätigte und im Voraus bezahlte Reservierung.

Eine im Voraus per Banküberweisung oder per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD) auf der Website des MIETERS bezahlte Reservierung kann unter folgenden Bedingungen storniert werden:

a) Wenn das Abholdatum und die Abholzeit mehr als 48 Stunden vor dem Stornierungsdatum liegen, wird der vom Kunden bezahlte Betrag abzüglich 20 Euro auf das Konto zurückerstattet (innerhalb von 5-7 Werktagen). Bei den 20 Euro handelt es sich um Bankgebühren und logistische Kosten.

b) Wenn das Abholdatum und die Abholzeit weniger als 48 Stunden vor dem Stornierungsdatum liegen, wird der im Voraus bezahlte Betrag NICHT zurückerstattet. Der Kunde erhält eine Gutscheingutschrift über den Betrag der gekauften Zusatzleistungen (für maximal 3 Miettage), die für eine zukünftige Buchung verwendet werden kann. Unter „Zusatzleistungen“ versteht man jede andere zusätzliche Leistung, die der Kunde zusätzlich zur Autovermietung ausgewählt/gekauft hat.

 * Wenn der KUNDE seine Reservierung mehr als 48 Stunden vor der Abholzeit stornieren und den im Voraus gezahlten Betrag für eine spätere Reservierung behalten möchte, kann er eine Gutschrift erhalten.

Alle Annullierungen von Buchungen müssen schriftlich an [email protected] oder über die Schaltfläche „Annullieren“ in der E-Mail „Buchung verwalten“, die der KUNDE erhalten hat, mitgeteilt werden.

2.5 Die Fahrzeugreservierung gilt erst dann als sicher, wenn der KUNDE das Mietangebot annimmt und die „Reservierungsbestätigung“ und den eindeutigen Reservierungscode per E-Mail erhält.

2.6 Die Reservierung wird für eine Fahrzeugklasse/Kategorie und nicht für ein bestimmtes Fahrzeug bestätigt. Der Vermieter kann keine Garantie für eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Modell, einen bestimmten Motor oder eine bestimmte Farbe des Fahrzeugs geben.

2.7 Wenn der VERMIETER zum Zeitpunkt der Lieferung kein Fahrzeug der Klasse, für die der KUNDE eine Reservierung bestätigt hat, zur Verfügung hat, wird er ein Fahrzeug der nächsthöheren Klasse liefern, ohne dem KUNDEN einen Aufpreis für diese Dienstleistung zu berechnen.

2.8 Kilométrage: kilomètres illimité

2.9 Hat der Flug des KUNDEN Verspätung oder schafft er es nicht rechtzeitig zur Abholung, muss der KUNDE den VERMIETER informieren. Wenn der KUNDE den VERMIETER nicht über die Verspätung informiert, wird die Reservierung storniert. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren kann der VERMIETER die folgenden Bedingungen anwenden:

a) Bei einer Verspätung von 0 bis 3 Stunden kann das Fahrzeug unter der gleichen Reservierung abgeholt werden;

b) Zwischen 3 und 24 Stunden Verspätung: Das Fahrzeug kann unter der gleichen Reservierung abgeholt werden aber der KUNDE muss eine Gebühr von 20 EUR zahlen;

c) Mehr als 24 Stunden Verspätung: Die Reservierung wird endgültig storniert und der KUNDE ist nicht berechtigt auf Rückerstattung oder Gutschrift.

3. AUSLIEFERUNG/RÜCKGABE DES FAHRZEUGS:

3.1 Der VERMIETER bietet seinen Kunden einen kostenlosen Transportservice (shuttle bus) von Flughafen zum Arbeitsplatz des VERMIETERS und umgekehrt, der sich an dem Ort befindet, an dem die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs durch Unterzeichnung des Mietvertrags vereinbart wurde.

3.2 Das gemietete Auto wird mit einer beglaubigten Kopie des Fahrzeugscheins übergeben, um Straftaten zu vermeiden.

Der VERMIETER verpflichtet sich, jedem staatlichen Träger auf Verlangen die Originalquittung innerhalb von 48 Stunden nach dem Zeitpunkt des Verlangens zur Verfügung zu stellen.

3.3 Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand geliefert, sauber und gereinigt, ohne Mängel und ohne Schäden an der Karosserie oder im Innenraum, die nicht auf dem Übergabe-/Rückgabeprotokoll vermerkt sind.

3.4 Der KUNDE nimmt den Zustand des Fahrzeugs vor der Unterzeichnung des Mietvertrags zur Kenntnis und überprüft ihn. Etwaige Beanstandungen bezüglich des Zustands des Fahrzeugs müssen zum Zeitpunkt der Übergabe erfolgen und werden auf dem Übergabe-/Rückgabeprotokoll im Abschnitt „Übergabe“ vermerkt, wobei der KUNDE direkt und in vollem Umfang für alle nicht genannten Schäden haftet. Nach der Übergabe werden keine Reklamationen/Beanstandungen bezüglich des Zustands des Fahrzeugs akzeptiert. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, Fotos von eventuellen Schäden am Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Abholung zu machen, sie aufzubewahren und bei der Rückgabe gegebenenfalls vorzulegen. Die Witterungsbedingungen entbinden den KUNDEN nicht von der Pflicht, das Fahrzeug zu inspizieren und mit Hilfe des Beauftragten, der die Übergabe vornimmt, alle festgestellten Schäden auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Fotos, die nach der Unterzeichnung des Vertrags und der Übergabe des Fahrzeugs gemacht werden, werden vom VERMIETER nicht berücksichtigt.

3.5 Der KUNDE verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Dokumenten, Schlüsseln, Zubehör und Ausrüstungsgegenständen in gutem Zustand (in dem Zustand, in dem es übernommen wurde) an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort und Datum zurückzugeben.

3.6 Im Falle einer Verspätung von mehr als drei Stunden ab dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt für die Rückgabe des Fahrzeugs behält sich der VERMIETER das Recht vor, die Polizei über den Diebstahl des Fahrzeugs zu informieren, es sei denn, der KUNDE teilt dem VERMIETER seinen Wunsch nach einer Verlängerung der Mietdauer mit.

In Fällen, in denen der KUNDE den VERMIETER nicht vor Ablauf des Mietvertrags oder spätestens 3 Stunden vor der im Mietvertrag festgelegten Zeit für die Rückgabe des Fahrzeugs von seiner Absicht, die Reservierung zu verlängern, in Kenntnis setzt, hat der KUNDE die Kosten für die Tage der Verlängerung zum Tarif/Tag für die am Tag der Verlängerung reservierte Klasse zuzüglich einer Pauschalgebühr von 50 Euro zu zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

3.7 Im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs bei Nacht und/oder bei schlechten Wetterbedingungen, wenn die Feststellung möglicher Entschädigung unmöglich ist, wird das Fahrzeug innerhalb von höchstens zwei Werktagen überprüft, nachdem der VERMIETER alle Voraussetzungen für die Inspektion des Fahrzeugs hatte. Der KUNDE haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit bis zur Ausstellung des Rückgabeformulars entstanden sind.

Der KUNDE ist für das Fahrzeug verantwortlich, bis der Überprüfungsprozess abgeschlossen ist. Der Überprüfungsprozess endet mit der Unterzeichnung des Fahrzeug-Rückgabeformulars durch beide Parteien. Erfolgt die Rückgabe unter den in Art. 3.7 genannten Bedingungen oder weigert sich der KUNDE, das Dokument zu unterzeichnen, so haftet er für die nach der Überprüfung festgestellten Entschädigung.

3.8 Die Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt während der Arbeitszeiten des VERMIETERS (08:00 - 18:00 Uhr). Erfolgt die Lieferung oder Rückgabe außerhalb dieser Zeiten, wird eine Gebühr von 30 Euro pro Anteil erhoben, oder wenn die Lieferung oder Rückgabe an Feiertagen erfolgt, wird eine Gebühr von 40 Euro pro Anteil erhoben.

3.9 Die Rückgabe des Wagens in einer anderen Stadt als der, von der aus er geliefert wurde, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des VERMIETERS und vorbehaltlich der Verfügbarkeit einer Versetzung möglich. Für diesen Service wird eine „One Way Rent“- Verschiebungsgebühr erhoben, die von der Stadt abhängt, in der die Rückgabe erfolgen soll, und von der Stadt, von der aus der Anmietung erfolgte. Die Gebühren für diese Dienstleistung sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

3.10 Wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe beschädigt ist, muss der KUNDE die folgenden Dokumente vorlegen:

ein Polizeibericht (im Falle eines Unfalls oder Schadens mit einem identifizierten Dritten, unabhängig davon, ob der KUNDE für den Unfall/Schaden verantwortlich ist oder nicht);
Kopie des Führerscheins;
Kopie der Ausweispapiere;
Kopie der RCA-Versicherung;
Kopie des Fahrzeugscheins der dritten Partei.
Bei Beschädigungen, die von Dritten verursacht werden, haftet der KUNDE bei Vorlage der entsprechenden Belege nicht für den Wert des verursachten Beschädigungen.

Fehlt eines der oben genannten Dokumente, ist weder eine Zusatzversicherung noch eine andere Schutzleistung gültig. In diesem Fall haftet der KUNDE für alle Beschädigungen, insbesondere für Beschädigungen am Fahrzeug, bis zum aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs, zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs sowie für die Bezahlung eines verursachten Beschädigungen an einen Dritten.4. BENUTZUNG DES AUTOS:

4.1 Der KUNDE haftet in vollem Umfang (finanziell, zivil- und strafrechtlich) mit einem Mindestschadenswert und einem maximalen Marktwert des Fahrzeugs vor der Beschädigung bei Nichteinhaltung der im Mietvertrag festgelegten Bedingungen.

4.2 DER KUNDE verpflichtet sich, das Fahrzeug unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen für das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu fahren und akzeptiert, dass das Fahrzeug nicht benutzt wird:

a) unter Verstoß gegen die Verkehrs-, Zoll- und Rechtsvorschriften usw.;

b) zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Schieben oder Ziehen eines anderen Fahrzeugs, Anhängers oder sonstigen Gegenstands;

c) wenn der Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen verbotenen Substanzen steht;

d) bei jeder Art von Rennen, Prüfungen, Wettbewerben, im Gelände, als Schulfahrzeug, bei der Jagd oder bei anderen illegalen Aktivitäten;

e) auf Straßen, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, die über die zulässige Höchstlast oder die im Fahrzeugschein angegebene Höchstzahl von Fahrgästen hinaus beladen sind;

f) bei illegalen Aktivitäten jeglicher Art;

g) in überschwemmten Gebieten oder beim Überqueren von Wasserläufen;

h) anders als nach den Anweisungen und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers, die der KUNDE bei der Übergabe des Fahrzeugs erhält.

4.3 Das Fahrzeug wird ausschließlich auf dem rumänischen Staatsgebiet genutzt, wobei der Grenzübertritt nur in die in der Liste „Für den Grenzübertritt zugelassene Länder“ unten aufgeführten Länder möglich ist, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Der KUNDE legt bei der Abholung des Fahrzeugs eine auf seinen Namen ausgestellte Visa/Mastercard-Kreditkarte vor;

b) der VERMIETER gibt seine schriftliche Zustimmung durch ein Dokument, in dem dies ausdrücklich vermerkt ist;

c) der KUNDE zahlt die Gebühr für den zusätzlichen „cross-border“-Dienst (für die Ausreise aus dem Land eine Gebühr von 12,4 Euro/ Miettag inkl. MwSt., maximal 150 Euro/Auto/Monat);

d) Zusätzliche Vorautorisierung von 150 Euro auf der Kreditkarte. *Dieser vorautorisierte Betrag wird dem KUNDEN am Ende der Mietdauer zurückerstattet, wenn die Bedingungen eingehalten wurden; andernfalls wird der vorautorisierte Betrag vom VERMIETER in Rechnung gestellt.

Liste der für den Grenzübertritt zugelassenen Länder: Ungarn, Bulgarien, Österreich, Tschechische Republik, Slowakei, Griechenland, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM), Kroatien, Serbien, Slowenien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina.

Bei unerlaubtem Grenzübertritt, verpflichtet sich der KUNDE dem VERMIETER alle Kosten für die Wiedererlangung des Fahrzeugs (wenn es der Fall ist) und eine Verwaltungsgebühr von 300 Euro zu zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

4.4 Das Fahrzeug darf nur von dem Unterzeichner des Mietvertrages oder einer im Mietvertrag genannten und vom VERMIETER autorisierten Person gefahren werden.

In den Fällen, in denen das Fahrzeug von einem nicht autorisierten Fahrer gefahren wird, zahlt der Kunde eine Strafgebühr von 50 Euro, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

Für die Fälle, in denen das Fahrzeug von einem nicht autorisierten jungen und/oder unerfahrenen Fahrer gefahren wird (Bedingungen gemäß Artikel 1.3 dieser Mietbedingungen erläutert), zahlt der Kunde eine Strafgebühr von 1000 Euro, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

4.5 Der KUNDE darf unter keinen Umständen die Türen, die Fenster, den Kofferraum oder das Auto offen stehen lassen und darf unter keinen Umständen die Autoschlüssel oder Papiere im Auto liegen lassen.

4.6 Im Falle einer Störung oder eines anderen Schadens muss die Reparatur der Maschine von einem vom VERMIETER benannten autorisierten Service durchgeführt werden, und zwar nur mit Wissen, Zustimmung und auf Anweisung des VERMIETERS. Nach Beendigung des Mietvertrages darf die Maschine nur vom VERMIETER repariert werden. Die Reparaturkosten gehen gemäß diesen Mietbedingungen zu Lasten des MIETERS.

4.7 Der KUNDE darf das Auto unter keinen Umständen verkaufen, vermieten oder mit einer Garantie versehen.

4.8 Im Falle eines Unfalls/Zwischenfalls oder einer Störung verfügt der KUNDE über die Telefonnummer des Technischen Kundendienstes NON-STOP 0040.374.779.709 und verpflichtet sich, den VERMIETER unverzüglich telefonisch oder per E-Mail an [email protected] zu informieren, der ihm je nach Situation helfen und Anweisungen geben wird.

Die Pannenhilfe ist bei der Mietoption "Risiko 0" kostenlos, außer in den in Artikel 6.6 beschriebenen Fällen.

In den Fällen, in denen der KUNDE Pannenhilfe verlangt und nicht die Dienstleistung "Risiko 0" erworben hat, werden die Kosten für die Pannenhilfe vom KUNDEN getragen, wenn der Unfall/Unfall/die Panne durch das Verschulden des KUNDEN verursacht wurde. Falls der Unfall/Unfall/die Störung durch das Verschulden des VERMIETERS verursacht wurde, wird die Hilfeleistung kostenlos angeboten.

5. VERSICHERUNGEN/HAFTUNG:

5.1 Das Fahrzeug ist für die im Mietvertrag angegebene Dauer gegen Schäden an Dritten versichert.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert der KUNDE die in den Kapiteln 4 und 6 dieser Bedingungen enthaltenen Versicherungsbedingungen für die Kaskoversicherung (Collision Damage Waiver, CDW), die die finanzielle Haftung des KUNDEN bei Diebstahl oder Beschädigung des Mietwagens unabhängig vom Verschulden am Eintritt des Versicherungsfalls auf einen obligatorischen Mindestbetrag reduziert. Der obligatorische Mindestbetrag ist die Versicherungsselbstbeteiligung (Selbstbeteiligung)/Verkehrsereignis, die dem Gegenwert der Garantie gemäß Kapitel 6 unten entspricht.

5.2 Die persönliche Versicherung des KUNDEN, der Passagiere, des Gepäcks oder jeglicher Gegenstände ist nicht Gegenstand des Mietvertrags und wird nicht durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Der MIETER haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen an den oben genannten Gegenständen.

5.3 Wenn infolge der Benutzung des Fahrzeugs Ansprüche gegen den VERMIETER erhoben werden, übernimmt der KUNDE die Bezahlung aller eventuellen Schäden, die am gemieteten Fahrzeug während der Zeit, in der es im Besitz des VERMIETERS war, entstanden sind, wobei der VERMIETER von jeglicher Haftung befreit ist.

Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass der VERMIETER dem Versicherer von RCA/CASCO alle erforderlichen Daten mitteilt, um die notwendigen Verfahren beim Versicherer für die Wiedergutmachung eventueller Schäden einzuleiten. Der VERMIETER haftet nicht für Schäden oder Verluste des KUNDEN und für Schäden oder Verluste, die durch das Verschulden des KUNDEN verursacht wurden.

5.4 Im Falle eines Unfalls, eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls oder einer Zerstörung des Kraftfahrzeugs während des Zeitraums, in dem der KUNDE das Fahrzeug nutzt (unabhängig davon, ob das Ereignis durch alleiniges oder gemeinsames Verschulden des Kunden eintritt oder nicht), was von den zuständigen Behörden bestätigt wird, haftet der KUNDE für den als Garantie einbehaltenen Betrag, außer in den Fällen, in denen der durch den Unfall, den vollständigen oder teilweisen Diebstahl oder die Zerstörung verursachte Schaden nicht durch die Versicherungspolicen gedeckt ist, sowie in den Fällen, die ausdrücklich ausgeschlossen und in diesen Bedingungen als solche erwähnt sind ( Artikel. 6.6 der vorliegenden Mietbedingungen).

5.5 Die Garantie wird nicht oder nur teilweise zurückerstattet, wenn die in Artikel 4.6 genannten Bedingungen nicht erfüllt sind oder in den in Artikel 6.4 der vorliegenden Bedingungen ausdrücklich vorgesehenen Fällen.

5.6 Die Garantie kann als Franchise für Fälle gelten, in denen versicherte Risiken durch das Verschulden des KUNDEN auftreten.  Der KUNDE ist in vollem Umfang verantwortlich und haftet für alle Schäden, Kosten und/oder Verluste, wenn der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, wenn eine der Bedingungen dieses Vertrags nicht eingehalten wurde sowie im Falle der Nichtvorlage der erforderlichen, von der Polizei ausgestellten Dokumente (bei Diebstahl, Unfall oder einem anderen Vorfall).

5.7 Im Falle einer Straftat ist der KUNDE zivilrechtlich, strafrechtlich und finanziell haftbar. Im Falle eines Diebstahls, wenn der KUNDE die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere sowie den von der Polizei ausgestellten Diebstahlsnachweis (Bericht) nicht aushändigt, ist der KUNDE voll haftbar (finanziell, zivil- und strafrechtlich), wobei alle Versicherungen in dieser Situation ihre Gültigkeit verlieren.

5.8 Bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs zu dem im Vertrag angegebenen Datum, Zeitpunkt und Ort, bei Nutzung des Fahrzeugs über den Mietzeitraum hinaus ohne vorherige schriftliche Genehmigung des VERMIETERS übernimmt der KUNDE die volle Verantwortung (finanziell, zivil- und strafrechtlich), und es gelten die in den vorliegenden Bedingungen, Artikel 3.6, genannten Gebühren.

Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Datum ohne schriftliche Zustimmung des VERMIETERS zurückgegeben wird, verpflichtet sich der KUNDE, die Miete des Fahrzeugs bis zum Datum seiner Wiedererlangung oder Rückgabe zu bezahlen, dem VERMIETER alle Kosten für die Wiedererlangung des Fahrzeugs und eine Verwaltungsgebühr von 1500 Euro zu zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben. Dieses Verhalten des KUNDEN stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und wird gemäß den geltenden Vertragsbedingungen geahndet. Nach Ablauf der in diesem Vertrag festgelegten Zeit für die Rückgabe des Fahrzeugs plus einer Stunde ist keine Versicherung mehr gültig.

5.9 Die Nichteinhaltung der im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtungen führt zur Beendigung der Versicherung, und der KUNDE haftet in vollem Umfang für die verursachten Schäden, einschließlich der während der Stilllegung des Mietwagens nicht erzielten Einnahmen.

Der VERMIETER haftet nur für unerlaubte Handlungen, die bei der Ausübung der dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Dienstleistung schuldhaft begangen wurden, es sei denn, der Schaden wurde vom KUNDEN vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, wenn der Schaden durch den Gesundheitszustand des KUNDEN oder durch die Handlung eines Dritten verursacht wurde.

Schäden, die durch bloße Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit verursacht wurden, befreien den VERMIETER weitestgehend von der Haftung, und der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, für Schäden, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise durch sein Verhalten verursacht wurden, allein zu haften, wobei er auf jeglichen Anspruch auf Entschädigung durch den VERMIETER verzichtet.

6. DIE „0-RISIKO“-GARANTIE/DIENSTLEISTUNG

6.1 Bei Abschluss des Mietvertrags muss der KUNDE auf einer auf seinen Namen lautenden Kreditkarte eine Kaution im Wert von 200 Euro bis 4.000 Euro sperren, die innerhalb von höchstens 10 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags freigegeben wird, wenn alle Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind.

6.2 Der als Garantie gesperrte Betrag richtet sich nach der Klasse (Kategorie) des gebuchten Fahrzeugs, wie sie auf dem Buchungsbeleg (Bestätigung) und im Mietvertrag angegeben ist, wobei der KUNDE die Höhe der Garantie vor Abschluss des Mietvertrags kennt.

Die Garantie wird auf der Kreditkarte des KUNDEN durch eine Vorautorisierung mit einer Gültigkeit von 30 Tagen gesperrt.

Bei einer Mietdauer von mehr als 30 Tagen wird der VERMIETER bei Bedarf eine neue Vorautorisierung auf der Karte des MIETERS vornehmen, damit eine gültige Vorautorisierung für die Dauer des Mietvertrags vorliegt.

6.3 Die Garantie wird dem KUNDEN ganz oder teilweise zurückerstattet, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Das Fahrzeug wird in unbeschädigtem Zustand zurückgegeben, mit Ausnahme der Schäden, die auf dem Übergabe-/Rückgabeblatt im Abschnitt „Lieferung“ vermerkt sind;

b) der KUNDE im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs, die durch einen Dritten verursacht wurde, alle erforderlichen Dokumente vorlegt, die der jeweiligen Situation entsprechen und seine Unschuld beweisen (in Artikel 3.10 dieser Mietbedingungen sind die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente hervorgehoben);

c) der Wagen nicht übermäßig verschmutzt zurückgegeben wird (Bedingung in Artikel 8.3 dieser Mietbedingungen erläutert);

d) das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgegeben wurde, mit der es geliefert wurde, wie im Mietvertrag oder im Formular für die Lieferung/Rückgabe des Fahrzeugs angegeben;

e) das Zubehör (z.B. GPS, Reifensatz, Verbandskasten, Schneeketten usw.), das bei der Lieferung des Fahrzeugs mitgeliefert wurde, in funktionstüchtigem Zustand und ohne Schäden oder Mängel zurückgegeben wird, mit Ausnahme derjenigen, die auf dem Liefer-/Rückgabeformular unter „Lieferung“ aufgeführt sind;

6.4 Die Garantie wird ganz oder teilweise nicht zurückerstattet, wenn:

a) Im Falle einer Fehlfunktion oder Entschädigung des Fahrzeugs erhebt der Vermieter eine vorab festgelegte Gebühr: für Kratzer oder Schäden an der Lackierung, der Karosserie des Autos oder im Innenraum (wie Kratzer oder Schäden an Innenverkleidungen, Armaturenbrett usw.), für verformte, gebrochene oder zerkratzte Felgen oder beschädigte Reifen, und falls Kratzer oder Risse an Kunststoffoberflächen, Glasflächen oder der Windschutzscheibe vorhanden sind (einschließlich der vorderen Scheinwerfer, Rückleuchten und Rückspiegel). Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich (fehlende, zerkratzte, eingedrückte, gerissene oder abgebrochene Teile) oder Fehlfunktionen, die nicht im „Aufnahme“-Abschnitt des dem Mietvertrag beigefügten Aufnahme-/Abgabeberichts vermerkt sind. Die erstattungsfähigen Schadensbeträge finden Sie im Anhang Nr. 1 mit dem Titel „Entschädigungskosten“, der am Ende der allgemeinen Vertragsbedingungen zu finden ist. Der Vermieter ist verpflichtet, dieses Dokument dem Kunden zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe zur Verfügung zu stellen und es an die vom Kunden in dem Mietvertrag angegebene E-Mail-Adresse zu senden.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Entschädigungskosten akzeptiert wird, akzeptiert den Inhalt dieses Artikels und stimmt zu, dass dieser Betrag von der bei Vertragsabschluss hinterlegten Kaution abgezogen wird, stimmt jedoch gleichzeitig der Zahlung der anfallenden zusätzlichen Kosten zu (falls die Kaution weniger beträgt als der durch den Artikel 4.1 verursachte Schaden).

Der VERMIETER benachrichtigt den KUNDEN per E-Mail an die in diesem Vertrag genannte Adresse innerhalb von höchstens 30 Tagen ab dem Datum der Rückgabe des Fahrzeugs über den Stand des Schadensfalls. Die Abrechnung des Falles wird dem KUNDEN innerhalb von höchstens 90 Tagen nach Feststellung des Schadens zugesandt.

Die Frist für die Sperrung der Garantie beträgt 30 Tage ab dem Datum der Abholung des Fahrzeugs und die Frist für die vollständige oder teilweise Freigabe/Rückgabe der Garantie beträgt 90 Tage ab dem Datum des Schadens. Die Garantie wird mit oder ohne Zustimmung des KUNDEN innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs durch Belastung der Karte eingelöst, wenn der MIETER zusätzliche Zeit für die Bearbeitung und Abwicklung des Falls benötigt. Der MIETER hat auch die Fristen der kartenausgebenden Bank zu berücksichtigen.

b) Der KUNDE gibt die Schlüssel, Dokumente und sonstiges Zubehör, das er bei der Rückgabe des Fahrzeugs erhalten hat, nicht zurück;

c) Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt nicht zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt und Ort (es sei denn, der KUNDE benachrichtigt den VERMIETER und der VERMIETER stimmt einer Änderung des Zeitpunkts und des Ortes der Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich zu);

d) bei der Rückgabe des Fahrzeugs der technische Zustand (mechanische, elektrische, sicherheitsrelevante Elemente) des Fahrzeugs nicht dem Zustand bei der Abholung durch den KUNDEN entspricht oder das Getriebe oder der Motor Schäden aufgrund unsachgemäßer Benutzung aufweist, die entweder sichtbar und vom KUNDEN anerkannt sind oder durch eine Begutachtung in einem autorisierten Service innerhalb von 48 Arbeitsstunden ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt werden, wobei der KUNDE das Recht hat, per E-Mail an die in diesem Vertrag angegebene E-Mail-Adresse über Zeitpunkt und Ort der Begutachtung informiert zu werden, an der er teilnehmen kann; Eine Mitteilung per E-Mail gilt am ersten Werktag nach dem Versand der elektronischen Post als bei einer der Vertragsparteien eingegangen.

e) der KUNDE die oben genannten Bedingungen oder andere Verpflichtungen, die ihm mit der Unterzeichnung des Mietvertrags auferlegt wurden, nicht eingehalten hat und dadurch ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist;

f) Wird der Mietwagen mit anderen als den im Lieferung-/Rückgabeformular im Abschnitt „Lieferung“ angegebenen Entschädigung zurückgegeben, ist der Kunde verpflichtet, den Schadensbericht, Anhang 2 (für die Versicherung), die Reparaturgenehmigung (alle mit der Unterschrift des Polizeibeamten und dem Stempel der Polizeidienststelle) sowie die übrigen in Artikel 3.10 der vorliegenden Mietbedingungen aufgeführten Dokumente vorzulegen. Andernfalls wird die gesamte Kaution einbehalten.

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Situationen eintreten, ist weder eine Zusatzversicherung noch eine andere Schutzleistung gültig. In diesem Fall haftet der KUNDE für alle Entschädigung, insbesondere für Entschädigung am Fahrzeug, bis zum aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs, zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs sowie für die Bezahlung der verursachten Entschädigung an einen Dritten.

6.5 Der Dienst „Risiko 0“ kann zu dem im Mietvertrag genannten Preis erworben werden, der sich nach der Anzahl der Miettage und der Klasse des gebuchten Fahrzeugs berechnet und einen Wert zwischen 15 und 100 Euro/Tag hat, und stellt eine optionale Verpflichtung des KUNDEN dar, mit der er:

a) reduziert seine finanzielle Haftung auf 0, wenn der Schaden auf sein eigenes Verschulden oder das Verschulden eines unbekannten Verursachers zurückzuführen ist;

b) erhält innerhalb von maximal 4 Stunden nach der Meldung des Vorfalls/Unfalls einen Ersatzwagen an einem beliebigen Ort auf rumänischem Staatsgebiet unter den in Artikel 7.2 der vorliegenden Bedingungen erläuterten Bedingungen;

b.1) erhält ein Ersatzfahrzeug außerhalb der rumänischen Grenzen innerhalb von maximal 24 Stunden unter den Bedingungen des in Artikel 4.3 erläuterten „grenzüberschreitenden“ Dienstes („Cross-border“-Dienstes) und unter den in Artikel 7.2 der vorliegenden Bedingungen erläuterten Bedingungen.

c) profitiert von der Straßenverkehrshilfe ohne Unterbrechung auf dem Gebiet Rumäniens und im Ausland (nur unter den in Artikel 4.3 und Artikel 6.6 beschriebenen Bedingungen);

d) reduziert den Wert der Standardgarantie auf 100 Euro, die die Verwaltungskaution darstellen, die für die Rückgabe des Fahrzeugs mit weniger Kraftstoff als bei der Übernahme oder für die Rückgabe des Fahrzeugs mit übermäßiger Verschmutzung gesperrt wird. In Fällen, in denen die oben genannten Kosten den Wert der Verwaltungskaution übersteigen, verpflichtet sich der KUNDE, die Preisdifferenz bei der Rückgabe des Fahrzeugs gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zu zahlen.Diese Garantie wird bei Rückgabe des Fahrzeugs freigegeben, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

d.1) reduziert den Wert der Standardgarantie auf 150 Euro, wenn die grenzüberschreitende Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. Der garantie die für die Rückgabe des Fahrzeugs mit weniger Kraftstoff als bei der Übernahme, Verlust von Dokumenten, oder für die Rückgabe des Fahrzeugs mit übermäßiger Verschmutzung gesperrt wird. In Fällen, in denen die oben genannten Kosten den Wert der Verwaltungskaution übersteigen, verpflichtet sich der KUNDE, die Preisdifferenz bei der Rückgabe des Fahrzeugs gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zu zahlen.Diese Garantie wird bei Rückgabe des Fahrzeugs freigegeben, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

e) im Falle eines der versicherten Risiken hat er Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft oder die Kosten für den Transport zu seinem Wohnort (nur auf rumänischem Staatsgebiet), die vom VERMIETER bis zu einem Höchstbetrag von 70 Euro übernommen werden.

Zur Begleichung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft oder für den Transport zum Wohnort (nur auf rumänischem Staatsgebiet) muss der KUNDE die Steuerrechnung über die entstandenen Kosten einreichen, die mit den Identifikationsdaten des im Vertrag genannten Unternehmens des VERMIETERS ausgestellt sein muss.

6.6 Fälle, die NICHT durch den Dienst Risiko 0 oder Straßenverkehrshilfe abgedeckt sind:

a) Er ist unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder einer anderen gesetzlich verbotenen Substanz gefahren;

b) Er hat das Fahrzeug nicht SOFORT nach einem Unfall/Vorfall angehalten und dadurch weitere Schäden verursacht;

c) im Falle eines Unfalls nicht die Polizei oder andere befugte Stellen benachrichtigt und nicht die in Artikel 3.10 aufgeführten Dokumente besorgt hat.;

d) den VERMIETER nicht innerhalb von 12 Stunden über den Verkehrsunfall informiert hat und bei der Rückgabe des Fahrzeugs keine Erklärung über die Umstände des Unfalls/Unfalls auf eigene Verantwortung ausgefüllt hat;

e) Er/Sie hat das Fahrzeug für unerlaubte/illegale Zwecke wie Schmuggel, illegalen Transport von Gegenständen oder Waren, Diebstahl usw. benutzt;

f) Er/Sie hat das Fahrzeug mit einer überladenen Ladung gefahren, hat das Fahrzeug zum Schieben oder Ziehen anderer Fahrzeuge, Anhänger oder anderer Gegenstände benutzt oder hat entgegen der Zulassungsbescheinigung Personen über die maximale Kapazität des Fahrzeugs hinaus befördert;

g) Er/Sie ist mit dem Auto auf Straßen gefahren, die nicht auf der offiziellen Landkarte Rumäniens eingezeichnet sind, auf unbefestigten oder unwegsamen Straßen (Wald), auf Straßen, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, in überschwemmten Gebieten oder bei der Überquerung von Wasserläufen, was zu einer Beschädigung des Mietwagens führte;

h) Er/Sie hat das Auto bei Wettbewerben, Rennen oder Autotests benutzt, was zu Schäden am Mietauto geführt hat;

i) Er/Sie hat das Auto unsachgemäß (entgegen den Herstellerangaben) oder zerstörerisch benutzt, was zu Schäden an Motor, Getriebe, Rädern, Reifen oder Innenraum des Autos geführt hat;

j) Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs, wenn er/sie dem VERMIETER nicht die Schlüssel und Dokumente des Fahrzeugs aushändigt, wenn er/sie nicht den von den zuständigen Polizeibehörden erstellten Diebstahlsnachweis (Bericht) und die eidesstattliche Erklärung über die Umstände des Ereignisses aushändigt;

k) Er/Sie ist außerhalb der Grenzen und des Territoriums von Rumänien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des VERMIETERS gefahren;

l) Er/Sie hat freiwillig oder unfreiwillig zugelassen, dass das Auto von einer Person gefahren wird, die nicht vom VERMIETER durch den Mietvertrag autorisiert wurde, was durch die offiziellen Dokumente, die von den autorisierten Stellen nach einem Unfall/Unfall ausgestellt wurden, nachgewiesen wird;

m) Er/Sie hat das Fahrzeug mit einem anderen als dem vom Hersteller angegebenen Kraftstoff betankt (vermerkt auf dem Zulassungsschein) und auf der Außen- und Innenseite des Tankdeckels hervorgehoben, was die Verpflichtung des MIETERS nach sich zieht, die vollen Kosten gemäß Artikel 8.9 der vorliegenden Bedingungen zu tragen;

Wenn der KUNDE den Dienst „Risiko 0“ erworben hat und einen Schaden am ursprünglichen Mietwagen verursacht hat, muss der KUNDE bei Erhalt eines Ersatzwagens den Gegenwert bzw. die Differenz des Dienstes „Risiko 0“ für den erhaltenen Neuwagen zu dem im Vertrag genannten Satz bezahlen, andernfalls blockiert der VERMIETER eine Standardgarantie für die Klasse (Kategorie) des gebuchten Wagens.

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Situationen eintreten, haftet der KUNDE für das Fahrzeug mindestens in Höhe des verursachten Schadens, höchstens jedoch in Höhe des Marktwerts des Fahrzeugs vor der Beschädigung, und er/sie haftet für alle Kosten im Zusammenhang mit der vom VERMIETER geleisteten Straßenunterstützung.

7. UNFÄLLE/ZWISCHENFÄLLE, BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL:

7.1 Im Falle eines Unfalls/Zwischenfalls oder eines Diebstahls/versuchten Diebstahls, der durch ein von den zuständigen Behörden ausgestelltes amtliches Dokument nachgewiesen wird, hat der KUNDE folgende Verpflichtungen, auch wenn er den Risikodienst erworben hat:

a) das Fahrzeug nicht zu verlassen und die Rechtsvorschriften über das Verlassen des Unfallortes einzuhalten;

b) alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den entstandenen Schaden zu begrenzen;

c) unverzüglich die Polizei am Unfallort zu benachrichtigen, um den Unfall festzustellen und die rechtlichen Unterlagen zu erstellen;

d) den VERMIETER über jeden Unfall/Zwischenfall, Brand, Diebstahl oder versuchten Diebstahl, auch wenn der Schaden nur teilweise ist, unter der NON-STOP-Hilfsnummer 0040.374.020.002 oder per E-Mail an [email protected] innerhalb von 12 Stunden nach dem Unfall/Zwischenfall zu informieren;

e) den Polizeibericht, die Anlage 2 (für die Versicherung) und die Reparaturgenehmigung einholen (alle vom Polizeibeamten, der den Bericht erstellt hat, unterzeichnet und von der Polizeidienststelle abgestempelt);

f) dem VERMIETER die Schlüssel und Papiere des Wagens sowie die im vorigen Punkt (Punkt „e“) aufgeführten Papiere zu übergeben;

g) dem Vertreter des VERMIETERS bei der Rückgabe des Wagens die in Artikel 3.10 dieser Bedingungen aufgeführten Dokumente zu übergeben, die entsprechend den tatsächlichen Umständen, unter denen sich der Vorfall/Unfall mit dem gemieteten Wagen ereignet hat, ausgefüllt sind.

7.2 Der VERMIETER hat die nachstehend aufgeführten Verpflichtungen, wenn die folgenden Fälle eintreten:

a) Im Falle eines Unfalls:

Wenn das Fahrzeug sicher gefahren werden kann und keine der Lenk- oder Bremselemente beschädigt sind, wird das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden nach Vorlage der in Artikel 7.1 Buchstabe e genannten Unterlagen durch den KUNDEN ersetzt.

Wenn das Auto nicht mehr benutzt werden kann, weil es bei dem Unfall beschädigt wurde, wird der VERMIETER das Auto innerhalb von maximal 4 Stunden ersetzen, wenn sich das Auto in Rumänien befindet. Wenn das Ereignis außerhalb der rumänischen Grenzen stattgefunden hat, wird das Auto in maximal 24 Stunden ersetzt, nachdem der Kunde die in Artikel 7.1 Buchstabe „e“ genannten Dokumente vorlegen kann.

b) Im Falle einer technischen Störung:

Im Falle einer technischen Störung, die das Auto stillgelegt hat, oder wenn das Auto Probleme mit der Lenkung oder den Bremsen hat, wird das Auto innerhalb von maximal 4 Stunden ausgetauscht, wenn der KUNDE sich innerhalb der Grenzen Rumäniens befindet und nachdem der KUNDE bestätigt hat, dass er Kapitel 6 dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen hat, oder wenn bei der Ankunft des Vertreters des VERMIETERS keine technische Störung festgestellt wird, wird er die Kosten für die Anforderung der technischen Hilfe ohne jegliche Begründung bezahlen. Der Betrag wird dem KUNDEN vom Vertreter des VERMIETERS vor der Abreise mitgeteilt.

Wenn der KUNDE sich außerhalb Rumäniens befindet, wird das Fahrzeug innerhalb von höchstens 24 Stunden ersetzt, nachdem der KUNDE bestätigt hat, dass er von Kapitel 6 dieser Bedingungen Kenntnis genommen hat, oder, wenn zum Zeitpunkt der Ankunft des Vertreters des VERMIETERS keine technische Störung festgestellt wurde, wird er die Kosten für den angeforderten technischen Beistand ohne jegliche Rechtfertigung bezahlen. Der Betrag wird dem KUNDEN vom Vertreter des VERMIETERS vor der Abreise mitgeteilt.

c) Im Falle einer technischen Störung, die das Fahrzeug nicht stilllegt, wird das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden ersetzt, nachdem der KUNDE bestätigt hat, dass er Kapitel 6 dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen hat, oder, wenn bei der Ankunft des Vertreters des VERMIETERS keine technische Störung festgestellt wird, wird er die Kosten für die Anforderung der technischen Hilfe ohne jegliche Begründung bezahlen. Der Betrag wird dem Kunden vom Vertreter des VERMIETERS vor der Abreise mitgeteilt.

7.3 Wenn der KUNDE diese Bedingungen nicht einhält und den Unfall zu spät meldet oder falsche Angaben über irgendeinen Aspekt des Vorfalls macht, kann der KUNDE für die im Zusammenhang mit dem Vorfall entstandenen Kosten haftbar gemacht und für alle Folgen zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

7.4 Im Falle eines vom KUNDEN verschuldeten Zwischenfalls oder Unfalls ist der VERMIETER nach Prüfung und unter Berücksichtigung aller Faktoren berechtigt, die Lieferung eines zweiten Fahrzeugs abzulehnen.

8. STEUERN/STRAFGEBÜHREN:

8.1 Die erste Stunde der Verspätung gegenüber der im Vertrag genannten Rückgabezeit ist kostenlos. Eine Verspätung von mehr als einer Stunde wird mit dem Gegenwert eines neuen Miettages plus den Gegenwert zusätzlicher Leistungen zu den im Mietvertrag festgelegten Sätzen für Fälle, in denen die Verspätung vom KUNDEN gemeldet wird, sanktioniert. Für Fälle, in denen die Verspätung nicht vom KUNDEN gemeldet wird, gelten die in Artikel 3.6 der vorliegenden Mietbedingungen genannten Gebühren.

8.2 Die Garantie kann als Franchise für Situationen, in denen die versicherten Risiken eintreten, nur in Fällen, in denen die Schuld des Vorfalls beim KUNDEN liegt und/oder von unbekannten Verursachern verursacht wird, gebildet werden, mit Ausnahme der Situation, in der der KUNDE für den Dienst Risiko 0 zahlt, wobei der KUNDE nicht für Fälle haftet, in denen die Schuld des Entschädigung/des Vorfalls bei ihm liegt, unter den in Artikel 3.10 und Kapitel 6 dieser Mietbedingungen beschriebenen Bedingungen.

8.3 Der Mietpreis und auch die Garantie werden auf der Grundlage der dem KUNDEN im Mietvertrag zur Verfügung gestellten Preise berechnet und sind im Voraus oder bei Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen. Die zum Zeitpunkt der Anmietung geleistete Zahlung kann unter keinen Umständen zur Verlängerung der Mietdauer verwendet werden. Wenn der KUNDE die Mietdauer verlängern möchte, muss er im Voraus die schriftliche Zustimmung des VERMIETERS einholen und die Verlängerung des Mietvertrags im Voraus bezahlen.

Unerlaubte Verlängerungen durch den VERMIETER werden zu den in Artikel 3.6 dieser Bedingungen genannten Tarifen in Rechnung gestellt.

8.4 Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, werden die Vorauszahlungen nicht zurückgegeben. Der Kunde erhält eine Gutscheingutschrift (kein Verfallsdatum hat) über den Betrag der gekauften Zusatzleistungen, die für eine zukünftige Buchung verwendet werden kann. Unter „Zusatzleistungen“ versteht man jede andere zusätzliche Leistung, die der Kunde zusätzlich zur Autovermietung ausgewählt/gekauft hat.

8.5 Der KUNDE ist für Parkgebühren, Autobahngebühren, Geldstrafen oder andere Abgaben verantwortlich; diese werden vom VERMIETER an die Behörden gezahlt, und der KUNDE wird den Betrag an den VERMIETER zahlen. In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, in denen der VERMIETER verpflichtet ist, die persönlichen Daten des KUNDEN den Behörden mitzuteilen, werden sich die Behörden direkt an den KUNDEN wenden. Der VERMIETER behält sich das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro für seine Unterstützung bei der Begleichung von Bußgeldern zu erheben, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

8.6 Der Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Der KUNDE muss das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgeben, die im Formular für die Lieferung/Rückgabe des Fahrzeugs angegeben wurde, andernfalls muss er den Gegenwert des fehlenden Kraftstoffs zum Zapfsäulenpreis zuzüglich einer festen Betankungsgebühr von 20 Euro zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

8.7 DER KUNDE ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug so sauber zurückzugeben, wie es erhalten wurde (gewaschen und gereinigtes Interieur und Exterieur). Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung ist eine Gebühr in Höhe von 20 Euro zahlbar, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

Für die Rückgabe des Fahrzeugs in übermäßig verschmutztem Zustand werden 50 Euro berechnet, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben. „Übermäßig schmutzig“ bedeutet, dass das Auto eine gründliche Reinigung des Innenraums erfordert, d.h. mehr als die übliche Reinigung. Beispiele: Flecken auf den Polstern, Schmutzspuren auf dem Armaturenbrett, den Sitzen oder dem Sitz, verderbliche Abfälle, die nicht im Mülleimer aufbewahrt werden, usw.

8.8 In allen vom VERMIETER gemieteten Fahrzeugen ist das Rauchen strengstens verboten. Wenn der Wagen mit Rauchspuren zurückgegeben wird, muss der KUNDE dem VERMIETER eine Strafe von 124 Euro zahlen, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.

Wenn das Fahrzeug Feuer gefangen hat oder durch Rauchen auch nur teilweise verbrannt ist, haftet der KUNDE in vollem Umfang für den entstandenen Entschädigung, auch wenn er den Service Risiko 0 erworben hat. Der KUNDE kommt für alle Entschädigung am Fahrzeug auf, wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben. Die Kfz-Versicherung deckt keine durch Rauchen verursachten Entschädigung!

8.9 Andere Gebühren oder Säumniszuschläge wie in Anhang 1 - Entschädigungskosten dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben.: Fehlend / gebrochen Schlüsseln = 400 Euro; Fehlend / gebrochen Dokumenten = 200 Euro; Fehlend / gebrochen Nummernschildern = 250 Euro; Fehlend / gebrochen Zubehör = 70 Euro; Fehlend / gebrochen Kindersitzes / Boosters = 150 Euro; Verweigerung des Ausfüllens der Unfall-/Vorfallerklärung (auch bei Kauf des Risk 0 Service) = 150 Euro. Unerlaubte Rückgabe an einem anderen Ort: Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs plus eine Strafgebühr von 1500 Euro (Kosten werden in Art. 5.8 dieser Bedingungen erläutert); Betankung mit anderem Kraftstoff = 500 Euro + Fahrtkosten, wenn das Fahrzeug mit einer anderen als der auf der Tankklappe angegebenen Kraftstoffart betankt wurde. Die Fahrtkosten richten sich nach dem Standort des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt.

VEREINBARUNG ZUR NACHBELASTUNG DER BANKKARTE

Der VERMIETER behält sich das Recht vor, die Bankkarte des KUNDEN nachträglich mit folgenden Kosten zu belasten: Säumniszuschläge, Steuern, Entschädigung am Fahrzeug, Treibstoffmangel, Geldstrafen.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages hat der KUNDE alle Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden, dass der VERMIETER seine Bankkarte innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung des Mietvertrages mit allen im Mietvertrag festgelegten Beträgen belasten kann, jedoch nur in den Fällen, in denen diese Beträge in strikter Übereinstimmung mit den Vertragsklauseln fällig sind.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, nachträglich Schadensersatz in Form einer Belastung abzuziehen, wenn der Kunde die allgemeinen Vertragsbedingungen verletzt.

9. GERICHTSBARKEIT/GÜLTIGKEIT:

9.1 Alle Streitigkeiten, die sich im Laufe des Mietvertrags ergeben und nicht gütlich beigelegt werden können, werden von den zuständigen Gerichten entschieden.

9.2 Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Mietvertrag den in Rumänien geltenden Gesetzen unterliegt und dass alle rechtlichen Schritte in Rumänien eingeleitet werden müssen. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass alle Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen null und nichtig sind, sofern sie nicht schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

10. HÖHERE GEWALT UND ZUFÄLLIGE EREIGNISSE

10.1 Die Fälle höherer Gewalt werden von der betroffenen Vertragspartei der anderen Vertragspartei innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrem Auftreten mitgeteilt. Als Fälle höherer Gewalt gelten unvorhersehbare und unüberwindbare Ereignisse, auf die die Vertragspartei, die sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und die es dieser Vertragspartei unmöglich machen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wie Naturkatastrophen, Kriegszustände, Revolutionen, Embargos, behördliche Maßnahmen usw. Der Nachweis der höheren Gewalt wird durch eine von den zuständigen Behörden ausgestellte Bescheinigung über höhere Gewalt erbracht.

10.2 Dauert die höhere Gewalt länger als 20 Arbeitstage an, hat jede Partei das Recht, die Beendigung des Vertrages zu verlangen, ohne dass die andere Partei dagegen Einspruch erheben kann, und es wird auf die weitere Durchführung des Mietvertrages verzichtet. In diesem Fall ist keine der Parteien berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, sondern sie ist verpflichtet, alle ihre Verpflichtungen bis zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt zu erfüllen.

10.3 „Zufälliges Ereignis“ ist ein Ereignis, das seinen Ursprung im Tätigkeitsbereich des KUNDEN hat, oder ein Ereignis äußeren Ursprungs, das nicht außergewöhnlicher Natur ist und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Menschen vorausgesehen und vermieden werden kann.

11. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

11.1 KLASS WAGEN SRL (VERMIETER) verarbeitet die vom KUNDEN vor oder während des Mietvertrags zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

11.2. Die Datenkategorien, die der VERMIETER in Bezug auf den KUNDEN verarbeitet, sind je nach Phase des Mietvertrags unterschiedlich, umfassen jedoch: Kontaktinformationen (Vor- und Nachname, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Identifikationsdaten (Personalausweis, Reisepass, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Führerschein), Bankkontodaten, Kredit-/Debitkarten-Daten (Kartennummer und Ablaufdatum).

11.3 Die Daten werden nur mit Zustimmung des KUNDEN in Bezug auf den VERMIETER und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Die Verarbeitung erfolgt rechtmäßig, nach Treu und Glauben und auf transparente Weise mit angemessener Datensicherheit, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.

11.4 Der VERMIETER verarbeitet diese vom KUNDEN übermittelten personenbezogenen Daten als für die Verarbeitung Verantwortlicher zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung des Vertrages, der Abrechnung der vom VERMIETER erbrachten Leistungen und deren Bezahlung sowie zur Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden oder zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des VERMIETERS und zur Übersendung eines Fragebogens per E-Mail, in dem der VERMIETER den KUNDEN auffordert, die erbrachten Leistungen zu bewerten. Weitere Einzelheiten über die Verarbeitung der vom KUNDEN zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, die anwendbaren Zwecke und Rechtsgrundlagen finden sich in der Datenschutzrichtlinie, die auf der Website des VERMIETERS verfügbar ist: https://www.klasswagen.com/ro/Politica-de-confidentialitate.html.

11.5 Als für die Verarbeitung Verantwortlicher ergreift der VERMIETER alle technischen Sicherheitsmaßnahmen, um die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung oder Verlust zu schützen. Der VERMIETER weist darauf hin, dass diese Daten den zuständigen öffentlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

11.6 Der KUNDE ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die übermittelten personenbezogenen Daten richtig und aktuell sind und sich strikt auf das beschränken, was der VERMIETER für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrages verlangt hat.

11.7 Es ist daher erforderlich, dass die Daten des KUNDEN ständig aktualisiert werden. Der KUNDE kann jederzeit hinsichtlich der Richtigkeit oder der Verwendung der Daten intervenieren. Der KUNDE kann sich vertrauensvoll an den VERMIETER wenden, um die Daten zu korrigieren oder zu löschen.

11.8 Der KUNDE hat das Recht auf Zugang, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht, in die Daten einzugreifen, um sie zu berichtigen oder zu vervollständigen, das Recht, nicht einer individuellen Entscheidung unterworfen zu werden, und das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Gleichzeitig hat der KUNDE in bestimmten Situationen das Recht, der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen und deren Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten und deren Ausübung finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website des VERMIETERS. https://www.klasswagen.com/ro/Politica-de-confidentialitate.html.

12. DAS VERFAHREN ZUR NACHTRÄGLICHEN EINZIEHUNG VON GARANTIEN

Der VERMIETER ist autorisiert, spätere Einzüge mit Hilfe DER VORAUTORISIERUNGSTRANSAKTION (die 30 Tage lang gültig ist).

Der Betrag, der bei der Vorautorisierung eingezogen wird, entspricht den in den Kapiteln 2.3, 4.1, 5, 6, 7 und 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen und wird dem KUNDEN im Voraus an die im Mietvertrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Bei der Abholung des Fahrzeugs führt der VERMIETER die Vorautorisierung durch, die dazu dient, das Konto des KUNDEN mit der im Mietvertrag genannten Fahrzeuggarantie zu sperren. Die Vorautorisierung blockiert die Garantie auf dem Konto des KUNDEN. Von dem Zeitpunkt an, an dem die Vorautorisierung durchgeführt wird, kann der Kunde nicht mehr auf den durch die Garantie gesperrten Betrag zugreifen. Dieser Betrag wird nicht vom Konto des Kunden abgebucht, sondern nur gesperrt.

Falls in den in diesen Bedingungen beschriebenen Fällen weitere Erlöse erforderlich sind, wird der KUNDE vom VERMIETER per E-Mail über die Kosten informiert und die Transaktion des Erlöses wird durchgeführt.

Wenn kein Abzug von dem im Voraus genehmigten Betrag erforderlich ist, wird der VERMIETER diese Garantie freigeben und den KUNDEN davon in Kenntnis setzen.

Der Kunde erklärt, dass er die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen hat, sie verstanden hat und diesen Bestimmungen zustimmt.

Der Kunde erklärt, die Bedeutung der visuellen Inspektion des Fahrzeugs bei der Übernahme verstanden zu haben und versteht, dass es seine Pflicht ist, dem Vermieter alle möglichen Abweichungen mitzuteilen.

Der Kunde erklärt, über die im Anhang Nr. 1 angegebenen Entschädigungskosten informiert worden zu sein, hat sie verstanden und akzeptiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter im Falle neuer Schäden innerhalb von maximal 90 Tagen nach der Rückgabe des Autos den entsprechenden Betrag von seiner Rechnung abbuchen kann.

Sollte der Kunde gegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen verstoßen, hat der Vermieter die Möglichkeit, nachträglich Vergütung durch Belastung abzuziehen.

1 Anhang – Entschädigungskosten

  • Strafgebühr für eine Beschädigung

Karosserieteile

Schadenstyp

Entschädigungskosten Gruppe 1

Entschädigungskosten Gruppe 2

Entschädigungskosten Gruppe 3

Scheinwerfer

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

400 €

550 €

700 €

Nebelleuchte

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

400 €

500 €

500 €

Rücklicht

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

400 €

500 €

500 €

Rückstahler

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

250 €

250 €

250 €

Kotflügel Blinker

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

250 €

250 €

250 €

Nebelschlussleuchte

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

250 €

250 €

250 €

Rückfahrlicht

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

250 €

250 €

250 €

Windschutzscheibe

Gebrochen

550 €

700 €

700 €

Hintere Scheibe

Gebrochen

500 €

500 €

500 €

Seiten Scheibe

Gebrochen

250 €

250 €

250 €

Rückspiegel (mit Blinker)

Zerkratzt

200 €

300 €

300 €

Rückspiegel (mit Blinker)

Zerkratzt und gebrochen

400 €

500 €

500 €

Motorhaube

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Kofferraumtür

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Frontstoßstange

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Hintere Stoßstange

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Kotflügel vorne links

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Tür vorne links (mit Türgriff)

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Tür hinten links (mit Türgriff)

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Kotflügel hinten links

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Kotflügel vorne rechts

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Tür vorne rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Tür hinten rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Kotflügel hinten rechts

Zerkratzt

450 €

550 €

700 €

Dach

Zerkratzt

500 €

700 €

1,000 €

Seitenschweller

Zerkratzt

400 €

500 €

700 €

Alufelgen

Zerkratzt und deformiert

350 €

400 €

500 €

Stahlfelgen

Zerkratzt und deformiert

200 €

250 €

300 €

Radkappe

Zerkratzt, deformiert oder gebrochen

100 €

100 €

100 €

Reife

Deformiert oder fehlend

500 €

500 €

500 €

Motorhaube

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Kofferraumtür

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Frontstoßstange

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Hintere Stoßstange

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Kotflügel vorne links

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Tür vorne links (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Tür hinten links (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Kotflügel hinten links

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Kotflügel vorne rechts

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Tür vorne rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Tür hinten rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Kotflügel hinten rechts

Zerkratzt und deformiert

700 €

900 €

1,200 €

Dach

Zerkratzt und deformiert

1,000 €

1,200 €

1,500 €

Seitenschweller

Zerkratzt und deformiert

500 €

700 €

1,000 €

Kunstoffunterboden (alle Schutzelemente aus Kunstoff)

Deformiert, fehlend oder gebrochen

300 €

300 €

300 €

Radkasten aus Kunstoff (vorne oder hinten, links oder rechts)

Deformiert, fehlend oder gebrochen
 

300 €

300 €

300 €

Tanktür

Zerkratzt oder gebrochen

90 €

90 €

90 €

Kupplung

Nicht funktionsfähig

2,000 €

2,000 €

2,000 €

Motor

Abgewürter Motor

7,000 €

7,000 €

7,000 €

Getriebe

Nicht funktionsfähig

4,000 €

4,000 €

4,000 €

Innenpolsterung und andere innenelemente

Verbrannt / Verschlechtert

1,000 €

1,000 €

1,000 €

Antenne

Fehlend / gebrochen

250 €

250 €

250 €

Auspuff

Fehlend / gebrochen

600 €

600 €

600 €

Autoplakette, ornament, und Autoschmuck

Fehlend / gebrochen

250 €

250 €

250 €

Fahrer tür Schloss

Gebrochen

250 €

250 €

250 €

Kühlergrill

Fehlend / gebrochen

250 €

250 €

250 €

Seitengrill

Fehlend / gebrochen

200 €

200 €

200 €

Verwaltungsgebühren für Strafen

 

50 €

50 €

50 €

Tankgebühr

 

20 €

20 €

20 €

Autoreinigung Gebühr

 

20 €

20 €

20 €

Übermäßig schmutzige Steuer

 

50 €

50 €

50 €

Gebühr für Rauchen im Auto

 

124 €

124 €

124 €

Autoschlüssel

Fehlend / gebrochen

400 €

400 €

400 €

Fahrzeugpapiere

Fehlend / gebrochen

200 €

200 €

200 €

Kennzeichen

Fehlend / gebrochen

250 €

250 €

250 €

Zubehör (GPS, Schneeketten, Reifen Pannendienst-kit, Erste-Hilfe-Set, usw.)

Fehlend / gebrochen

70 €

70 €

70 €

Strafe für die Weigerung, den Unfallbericht auszufüllen

 

150 €

150 €

150 €

Fehlbetankung

 

500 €

500 €

500 €

Strafe für unbefugte Rückgabe an einem anderen Ort

 

1,500 €

1,500 €

1,500 €

Strafe für unerlaubten Grenzübertritt

 

300 €

300 €

300 €

Kindersitzes / Boosters

Fehlend / gebrochen

150 €

150 €

150 €

Strafe für unberechtigten Fahrer

 

50 €

50 €

50 €

Strafe für unerlaubten jungen Fahrer

 

1,000 €

1,000 €

1,000 €

Strafe für verspätete Vermietunslängerung

 

50 €

50 €

50 €

 

 

  • Strafgebühr für mehrere Beschädigungen

Karosserieteile

Schadenstyp

Entschädigungskosten Gruppe 1

Entschädigungskosten Gruppe 2

Entschädigungskosten Gruppe 3

Scheinwerfer

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

320 €

440 €

560 €

Nebelleuchte

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

320 €

400 €

400 €

Rücklicht

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

320 €

400 €

400 €

Rückstahler

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

200 €

200 €

200 €

Kotflügel Blinker

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

200 €

200 €

200 €

Nebelschlussleuchte

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

200 €

200 €

200 €

Rückfahrlicht

Zerkratzt oder zerkratzt und gebrochen

200 €

200 €

200 €

Windschutzscheibe

Gebrochen

440 €

560 €

560 €

Hintere Scheibe

Gebrochen

400 €

400 €

400 €

Seiten Scheibe

Gebrochen

200 €

200 €

200 €

Rückspiegel (mit Blinker)

Zerkratzt

160 €

240 €

240 €

Rückspiegel (mit Blinker)

Zerkratzt und gebrochen

320 €

400 €

400 €

Motorhaube

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Kofferraumtür

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Frontstoßstange

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Hintere Stoßstange

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Kotflügel vorne links

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Tür vorne links (mit Türgriff)

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Tür hinten links (mit Türgriff)

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Kotflügel hinten links

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Kotflügel vorne rechts

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Tür vorne rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Tür hinten rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Kotflügel hinten rechts

Zerkratzt

360 €

440 €

560 €

Dach

Zerkratzt

400 €

560 €

800 €

Seitenschweller

Zerkratzt

320 €

400 €

560 €

Alufelgen

Zerkratzt und deformiert

280 €

320 €

400 €

Stahlfelgen

Zerkratzt und deformiert

160 €

200 €

240 €

Radkappe

Zerkratzt, deformiert oder gebrochen

80 €

80 €

80 €

Reife

Deformiert oder fehlend

400 €

400 €

400 €

Motorhaube

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Kofferraumtür

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Frontstoßstange

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Hintere Stoßstange

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Kotflügel vorne links

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Tür vorne links (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Tür hinten links (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Kotflügel hinten links

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Kotflügel vorne rechts

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Tür vorne rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Tür hinten rechts (mit Türgriff)

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Kotflügel hinten rechts

Zerkratzt und deformiert

560 €

720 €

960 €

Dach

Zerkratzt und deformiert

800 €

960 €

1,200 €

Seitenschweller

Zerkratzt und deformiert

400 €

560 €

800 €

Kunstoffunterboden (alle Schutzelemente aus Kunstoff)

Deformiert, fehlend oder gebrochen

240 €

240 €

240 €

Radkasten aus Kunstoff (vorne oder hinten, links oder rechts)

Deformiert, fehlend oder gebrochen
 

300 €

300 €

300 €

Tanktür

Zerkratzt oder gebrochen

90

90

90

Kupplung

Nicht funktionsfähig

2,000 €

2,000 €

2,000 €

Motor

Abgewürter Motor

7,000 €

7,000 €

7,000 €

Getriebe

Nicht funktionsfähig

4,000 €

4,000 €

4,000 €

Innenpolsterung und andere innenelemente

Verbrannt / Verschlechtert

1,000 €

1,000 €

1,000 €

Antenne

Fehlend / gebrochen

250 €

250 €

250 €

Auspuff

Fehlend / gebrochen

600 €

600 €

600 €

Autoplakette, ornament, und Autoschmuck

Fehlend / gebrochen

250 €

250 €

250 €

Fahrer tür Schloss

Gebrochen

250 €

250 €

250 €

Kühlergrill

Fehlend / gebrochen

250 €

250 €

250 €

Seitengrill

Fehlend / gebrochen

200 €

200 €

200 €

Verwaltungsgebühren für Strafen

 

50 €

50 €

50 €

Tankgebühr

 

20 €

20 €

20 €

Autoreinigung Gebühr

 

20 €

20 €

20 €

Übermäßig schmutzige Steuer

 

50 €

50 €

50 €

Gebühr für Rauchen im Auto

 

124 €

124 €

124 €

Autoschlüssel

Fehlend / gebrochen

400 €

400 €

400 €

Fahrzeugpapiere

Fehlend / gebrochen

200 €

200 €

200 €

Kennzeichen

Fehlend / gebrochen

250 €

250 €

250 €

Zubehör (GPS, Schneeketten, Reifen Pannendienst-kit, Erste-Hilfe-Set, usw.)

Fehlend / gebrochen

70 €

70 €

70 €

Strafe für die Weigerung, den Unfallbericht auszufüllen

 

150 €

150 €

150 €

Fehlbetankung

 

500 €

500 €

500 €

Strafe für unbefugte Rückgabe an einem anderen Ort

 

1,500 €

1,500 €

1,500 €

Strafe für unerlaubten Grenzübertritt

 

300 €

300 €

300 €

Kindersitzes / Boosters

Fehlend / gebrochen

150 €

150 €

150 €

Strafe für unberechtigten Fahrer

 

50 €

50 €

50 €

Strafe für unerlaubten jungen Fahrer

 

1,000 €

1,000 €

1,000 €

Strafe für verspätete Vermietunslängerung

 

50 €

50 €

50 €

 

Grouppierte Autoklassen

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 3

MCMR

CLMR

ILMR

MDMR

CDMR

CGMR/CGAR

NBMH

CDAR

FFNR

HDMR

DDMR

SFMR/SFAR

EGMR

CWMR

FVMR

EDAR

CWAR

GFBR

EGAR

 

XMMR

 

Der Kunde erklärt, dass er die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen hat, sie verstanden hat und diesen Bestimmungen zustimmt.

Der Kunde erklärt, die Bedeutung der visuellen Inspektion des Fahrzeugs bei der Übernahme verstanden zu haben und versteht, dass es seine Pflicht ist, dem Vermieter alle möglichen Abweichungen mitzuteilen.

Der Kunde erklärt, über die im Anhang Nr. 1 angegebenen Entschädigungskosten informiert worden zu sein, hat sie verstanden und akzeptiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter im Falle neuer Schäden innerhalb von maximal 90 Tagen nach der Rückgabe des Autos den entsprechenden Betrag von seiner Rechnung abbuchen kann.

Sollte der Kunde gegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen verstoßen, hat der Vermieter die Möglichkeit, nachträglich Vergütung durch Belastung abzuziehen.

Klass Wagen | Kontaktieren Sie uns - Senden Sie uns eine Nachricht (Non-Stop)